Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

Da kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen unmöglich auszuschließen sind, können wir keine Haftung für die Angaben übernehmen. Sie dienen lediglich zur Orientierung und wir bitten Sie, mit der jeweiligen Landesvertretung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes.

Namibia

Visa

Deutsche / Österreicher/ Schweizer:

Namibia hat im Rahmen der Gegenseitigkeit ab 01. April 2025 eine Visumpflicht für alle Reisende mit einem Pass aus der EU eingeführt. Bitte beantragen Sie Ihr Online Visa über diesen Link: Online Visaantrag Namibia Hier finden Sie auch nochmals ein ausführliches Dokument mit allen Informationen.

Deutsche, Österreicher und Schweizer wählen bitte das „Visa on arrival“ und NICHT das Holiday Visa. Wer möchte, kann sich auch nochmals das Erklärvideo von dem namibischen Musiker Ees anschauen. Visa on Arrival von Ees.

Die Kosten für Erwachsene belaufen sich auf 1600 N$ pro Erwachsenen, während Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 800 N$ pro Kind zahlen und Kinder unter 6 Jahren kostenlos sind.

Es wird empfohlen, dass „Visa on Arrival“ im Voraus zu beantragen, um mögliche Warteschlangen bei der Ankunft in Namibia zu vermeiden.

Hierfür benötigen Sie:

* Original Reisepass (6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig / 3 leere Seiten)

* Rückflugticket (Nachweis eines Weiterflugtickets)

* Krankenversicherung (Reiseversicherung) in englischer Sprache. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist Bedingung. Eine Standardversicherung reicht aus. Die Gäste können aufgefordert werden, bei der Ankunft in Namibia einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

* Alle Reisenden, die eine Safari gebucht haben, müssen nur Informationen über ihre Hotelarrangements für die erste und letzte Nacht ihres Urlaubs vorlegen und sind nicht verpflichtet, alle Einzelheiten ihrer Safari hochzuladen.

* Wenn Sie gefragt werden, wie viel Geld sie zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen, N$1000 in bar und den Rest auf Kredit- oder Debitkarten anzugeben.  Kontoauszüge oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

* Bitte beachten Sie, Visa on Arrival zu wählen, das für die meisten unserer Urlaubsreisenden in Namibia gilt, und nicht Holiday Visa, da dies ein anderes Visum ist, das für eine begrenzte Anzahl von internationalen Reisenden gilt.

Nach der Genehmigung des Online-Visumantrags, der meist innerhalb weniger Tage nach Antragstellung erfolgt, müssen die Gäste ihr Genehmigungsschreiben ausdrucken und zusammen mit dem ausgefüllten Namibia-Ankunftsformular bei der Ankunft in Namibia vorlegen.  Das Namibia-Ankunftsformular unterscheidet sich vom Online-Visumantrag und muss zusammen mit dem Online-Visumantrag eingereicht werden.  Das Namibia-Ankunftsformular muss bei der Ankunft in Namibia vor dem Einwanderungsbeamten unterschrieben und datiert werden. Gedruckte Versionen dieses Ankunftsformulars sind wie immer an allen Flughafenterminals für ankommende Gäste erhältlich.

Einreise mit Minderjährigen Personen

Aufgrund der Einreisebestimmungen benachbarter Länder wird an den namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage geprüft. Alle Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich zum Reisepass eine internationale Geburtsurkunde mit sich führen, in der auch die Eltern angegeben sind. (bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung). Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Dem Affidavit müssen die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile beigefügt werden.

Reist ein minderjähriges Kind nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss sich das nicht mitreisende Elternteil entweder per eidesstattlicher Versicherung mit der Reise einverstanden erklären und Passkopie und Kontaktdaten müssen den Unterlagen beigefügt sein.  Eine Einverständniserklärung ist nicht erforderlich z.B. bei gerichtlichem Beschluss über alleiniges Sorgerecht/ Sterbeurkunde/ Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, bei Wohnsitz in Deutschland).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise ebenfalls ein Bestätigungsschreiben samt Kontaktdaten und Wohnanschrift, Passkopie bzw. eine Kopie der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, bei der die Minderjährige Person sich im Lande aufhalten wird.

Alle Unterlagen sind unbedingt in englischer Sprache vorzulegen.

Impfnachweis bei Einreise

Es ist derzeit kein Impfnachweis bei Einreise erforderlich.

Botschaft und Konsulat

Botschaft der Republik Namibia
Reichsstraße 17, 14052 Berlin
Telefon: 030 2540950

https://www.namibia-botschaft.de/

Sambia

Visa Deutsche / Österreicher

Ein maschinenlesbarer Reisepass oder Kinderreisepass mit mindestens zwei freien Seiten und noch mindestens sechs Monaten Gültigkeit muss für Erwachsene bzw. Kinder verwendet werden. Vorläufige Dokumente werden nicht anerkannt. Derzeit besteht keine Visumspflicht für deutsche und österreichische Staatsbürger. Bei Einreise wird ein Visum für touristische Zwecke zu maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erteilt.

Das KAZA UNIVISA ist bei Reisen in die Region interessant. Bei einer Übernachtung in Botswana verliert es allerdings seine Gültigkeit. Weiter Informationen unterwww.kazavisa.info

Visa Schweitzer

Für Schweitzer besteht eine Pass- und Visumspflicht zu touristischen Zwecken. Visa können vor Ort bei Einreise, vorab online, oder vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Das Visum ist regulär für 30 Tage am Stück gültig oder maximal 90 Tage pro Jahr. Visa können für die einfache Einreise aber auch zweifache Einreise ausgestellt werden. Bitte beachten Sie auch das KAZA UNIVISA in diesem Zusammenhang. Die derzeit beste Information erhalten Sie über die Webseite Zambia Department of Immigration.

Impfnachweis bei Einreise

Eine gültige Gelbfieberimpfung muss nur nachgewiesen werden, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommt. Dies kann schon zutreffen, wenn der Aufenthalt bei einem Zwischenstopp in den betroffenen Ländern länger als zwölf Stunden andauert (z.B. Umsteigen in Addis Abeba oder Nairobi). Die EU und die Schweiz werden derzeit nicht als Gelbfieberregion eingestuft. Laut WHO hat bereits eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber eine lebenslange Gültigkeit. Sollte der Nachweis bei Einreise nicht erbracht werden können, kann die Einreise abgelehnt werden.

Reisen mit Minderjährigen

Obwohl keine außergewöhnlichen Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren bestehen, raten wir bei der Einreise in Sambia, folgende Dokumente mitzuführen:

Ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass (keine vorläufigen Reisepässe) der nicht mit  Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein. Eine internationale und ausführliche Geburtsurkunde in englischer Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie. Ein sogenanntes Affidavid ist erforderlich bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern. (notariell beglaubigte eidesstattlichen Versicherung der Zustimmung zur konkreten Reise) Ebenfalls eine beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteiles bzw. des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache. (nicht älter als 6 Monate)

Sollte eine minderjährige Person alleine reisen, muss zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und – wenn zutreffend-  die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher die minderjährige Person im Zielland reisen soll.

Adressen

Deutsche Botschaft, 5219 Haile Selassie Avenue, Lusaka, Tel. (+260) 211-250644, 211-251259, 211-251262, Fax (+260) 211-254014, info@lusaka.diplo.de, www.lusaka.diplo.de

Österreichisches Honorarkonsulat, Galaunia Farms Limited, Mpile Office Park, 74 Independence Avenue, Lusaka, Tel. (+260) 211-257 275, Fax (+260) 211-253 205, ceo@galaunia.co.zm

Schweizer Honorarkonsulat, 697 Kalambo Road, North-End DBD, Lusaka, Tel. (+260) 211-224 580, Fax (+260) 211-225 436, lusaka@honrep.ch

Simbabwe

Visa

Deutsche / Österreicher/ Schweizer:

Es besteht eine Visapflicht. Ein maschinenlesbarer Reisepass oder Kinderreisepass mit mindestens sechs freien Seiten und noch mindestens sechs Monaten Gültigkeit muss für Erwachsene bzw. Kinder verwendet werden. Vorläufige Dokumente werden nicht anerkannt.

Das Visum für Simbabwe kann bei Einreise erteilt werden. Es gibt Single Entry, Zweimalige Einreise und Mehrfacheinreise. Das Besuchervisum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Ebenfalls muss eine Rückreiseticket bei Nachfrage vorgelegt werden können.

Das KAZA UNIVISA ist bei Reisen in die Region interessant. Bei einer Übernachtung in Botswana verliert es allerdings seine Gültigkeit. Weitere Informationen unter www.kazavisa.info

Impfnachweis bei Einreise

Eine gültige Gelbfieberimpfung muss nachgewiesen werden, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommt. Dies kann schon zutreffen, wenn der Aufenthalt bei einem Zwischenstopp in den betroffenen Ländern länger als zwölf Stunden andauert (z.B. Umsteigen in Addis Abeba oder Nairobi). Die EU und die Schweiz werden derzeit nicht als Gelbfieberregion eingestuft. Laut WHO hat bereits eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber eine lebenslange Gültigkeit. Sollte der Nachweis bei Einreise nicht erbracht werden können, kann die Einreise abgelehnt werden.

Reisen mit Minderjährigen

Obwohl keine außergewöhnlichen Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren besteht, raten wir bei der Einreise in Sambia, folgende Dokumente mitzuführen:

Ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass (keine vorläufigen Reisepässe) der nicht mit  Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein.

Eine internationale und ausführliche Geburtsurkunde in englischer Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie.

Ein sogenanntes Affidavid ist erforderlich bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern. (notariell beglaubigte eidesstattlichen Versicherung der Zustimmung zur konkreten Reise) Ebenfalls eine beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteiles bzw. des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache. (nicht älter als 6 Monate)

Sollte eine minderjährige Person alleine reisen, muss zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und – wenn zutreffend – die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher die minderjährige Person im Zielland reisen soll.

Adressen

In Deutschland

Embassy of the Republic of Zimbabwe, Berlin, Federal Republic of Germany, Dannenwalder Weg 91, 13439 Berlin, Germany Tel: +49 30 98318740, E-Mail berlin22consularservices@gmail.com https://www.zimembassyberlin.com/de/

In Simbabwe

Deutsche Botschaft, 30 Ceres Road, Avondale, Harare, Tel. (+263) 4-308 655, 4-308 656, Fax (+263) 4-303 455, info@harare.diplo.de, www.harare.diplo.de, in Notfällen: Tel. (+263) 772 568 343.

Schweizer Botschaft, 9 Lanark Road, Belgravia, Harare,Tel. (+263) 4-703 827,  4-703 997/8, 772 560 440, Fax (+263) 4-794 925, har.vertretung@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch/harare.

Honorarkonsul Österreich, 11 Dunkirk Drive, Alexandra Park, Harare, Tel. (+263) 4-745 387, mid@yoafrica.com.

Botswana

Visa

Deutsche / Österreicher/ Schweizer:
Deutsche Staatsangehörige, Schweizer und Österreicher benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Die Einreiseerlaubnis wird für touristische Zwecke bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt und ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr. Der Reisepass sollte mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein und über noch mindestens vier freie Seiten verfügen. Achten Sie bei Einreise in mehrere Länder des Südlichen Afrikas darauf, dass noch weitere Seiten frei sind, da jedes Land für sich auf die Mindestanzahl der freien Seiten achtet.

Einreise mit Minderjährigen Personen

Für Kinder unter 18 Jahren gelten gesonderte Vorgaben. Für sie ist eine Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie mitzuführen. So nur ein Elternteil mit dem Kind reist, ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils vorzulegen. Sollten minderjährige Kinder nicht mit den leiblichen Eltern reisen, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorliegen. Sollten Minderjährige alleine reisen, ist zusätzlich bei der Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Botswana reisen soll.

Alle Unterlagen und Erklärungen sollten unbedingt offiziell übersetzt in Englischer Sprache vorliegen.

Impfnachweis bei Einreise

Eine gültige Gelbfieberimpfung muss nachgewiesen werden, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommt. Dies kann schon zutreffen, wenn der Aufenthalt bei einem Zwischenstopp in den betroffenen Ländern länger als zwölf Stunden andauert (z.B. Umsteigen in Addis Abeba oder Nairobi). Die EU und die Schweiz werden derzeit nicht als Gelbfieberregion eingestuft. Laut WHO hat bereits eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber eine lebenslange Gültigkeit. Sollte der Nachweis bei Einreise nicht erbracht werden können, kann die Einreise abgelehnt werden.

Botschaften und Konsulate

Deutschland:
Botschaft der Republik Botswana, Lennestraße 5, 10785 Berlin, Tel. 030-8871 950 10, Fax 030-8871 950 12, info@embassyofbotswana.de, www.embassyofbotswana.de

Österreich:
Honorarkonsulat in Österreich, Dr. Harald Meixner, Linke Wienzeile 4, 1060 Wien, Tel. 01-587 96 16, Fax 01-587 34 32, meixner@meixner.com

Schweiz
Botschaft der Republik Botswana , 10 Allée David Morse, 1202, Genf, Schweiz, Tel: +41 22 906 10 60, Fax: +41 22 906 10 61 Email: botgen@botswanamission.ch

In Botswana:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, P.O. Box 315, Queens Road, Plot 1079-1084, Main Mall, Gaborone / Botsuana, Tel. (+267) 395-3143, Fax (+267) 395-3038, info@gaborone.diplo.de, www.gaborone.diplo.de

Südafrika

Visa

Deutsche / Österreicher/ Schweizer:
Erwachsene und Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass (keine vorläufigen Dokumente), der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten aufweist.

Bei Einreise wird eine Genehmigung für touristische Zwecke für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr im Pass eingetragen.

Einreise mit Minderjährigen Personen

Aufgrund der Einreisebestimmungen wird bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage geprüft. Alle Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich zum Reisepass eine internationale Geburtsurkunde mit sich führen, in der auch die Eltern angegeben sind. (bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung). Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Dem Affidavit müssen die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile beigefügt werden.

Reist ein minderjähriges Kind nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss das nicht mitreisende Elternteil entweder per eidesstattlicher Versicherung sich mit der Reise einverstanden erklären und Passkopie und Kontaktdaten müssen den Unterlagen beigefügt sein. Eine Einverständniserklärung ist nicht erforderlich z.B. bei gerichtlichem Beschluss über alleiniges Sorgerecht/ Sterbeurkunde/ Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, bei Wohnsitz in Deutschland.

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise ebenfalls ein Bestätigungsschreiben samt Kontaktdaten und Wohnanschrift, Passkopie bzw. eine Kopie der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, bei der die minderjährige Person sich im Lande aufhalten wird.

Alle Unterlagen sind unbedingt in englischer Sprache vorzulegen.

Impfnachweis bei Einreise

Direkt aus Europa anreisend, ist keine Impfnachweis erforderlich. Eine gültige Gelbfieberimpfung muss nachgewiesen werden, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommt. Dies kann schon zutreffen, wenn der Aufenthalt bei einem Zwischenstopp in den betroffenen Ländern länger als zwölf Stunden andauert (z.B. Umsteigen in Addis Abeba oder Nairobi). Die EU und die Schweiz werden derzeit nicht als Gelbfieberregion eingestuft. Laut WHO hat bereits eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber eine lebenslange Gültigkeit. Sollte der Nachweis bei Einreise nicht erbracht werden können, kann die Einreise abgelehnt werden.

Adressen:

Deutschland:
Südafrikanische Botschaft, Tiergartenstraße 18, 10785 Berlin, Tel. 030-220730, Fax 030-22073190, www.suedafrika.org.
Südafrikanisches Generalkonsulat, Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München, Tel. 089-2311630, Fax 089-23116353, Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.

Schweiz:
Südafrikanische Botschaft, Alpenstraße 29, 3006 Bern, Tel. 031-350 13 13, Fax 031-351 39 44, www.southafrica.ch.
Südafrikanisches Generalkonsulat, 65 Rue de Rhône, 1204 Genève,Tel. 022-849 54 54, Fax 022-849 54 32.

Österreich:
Südafrikanische Botschaft, Sandgasse 33, 1190 Wien, Tel. 01-320 6493, Fax 01-320 6493 51, www.suedafrika-botschaft.at. vienna.consular(at)dirco.gov.za
Südafrikanisches Konsulat, Leopoldstraße 53, 6020 Innsbruck, Tel. 0512-594 16, Fax 0512-594 16 22, christof@grassmayr.at

Südafrika:
Deutsche Botschaft, 201 Florence Ribeiro Avenue, Groenkloof Ext 11, Pretoria 0181, Tel. (+27) 12-427 89 00, Fax (+27) 12-343 94 01, info@pretoria.diplo.de, www.southafrica.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Kapstadt, Roeland Park,4 Stirling Street, Zonnebloem, Kapstadt 7925, Tel. (+27) 21-405 30 00, Fax (+27) 21-421 04 00, info@kapstadt.diplo.de, www.kapstadt.diplo.de

Schweizer Botschaft, 225 Veale Street, Parc Nouveau, New Muckleneuk, Pretoria 0181, Tel. (+27) 12-4520660, Fax (+27) 12-3462605, pre.vertretung@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch

Österreichische Botschaft, 454 A Fehrsen St. , Tel. (+27) 12-4529155, Fax (+27) 12-4601151, pretoria-ob@bmaa.gv.at

Kenia

Erwachsene und Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass (keine vorläufigen Dokumente), der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten aufweist.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.

Visa

Deutsche, Österreicher, Schweizer
Es besteht keine Visumspflicht zu touristischen Zwecken für alle Staatsbürger aus Deutschland. Österreich oder der Schweiz. Alle Reisenden benötigen seit Januar 2024 ein sogenanntes „eTA“ („Electronic Travel Authorization“) Diese sollte unbedingt zwei Wochen vor Abreise online beantragt werden, aber maximal 3 Monate im Voraus, da nach Ausstellungsdatum der eTA innerhalb von 90 Tagen eingereist werden muss. Das „eTA“ berechtigt nicht zwingend zur Einreise. Diese liegt im Ermessen der Einreisebehörde. Wichtig, das eTA kann nicht erst bei Einreise erworben werden.

Adressen

Deutschland
Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstraße 63, 10969 Berlin, Tel. 030-25 92 660, Fax 030-25 92 6650, office@keniaembassyberlin.de, www.embassy-of-kenya.de

Österreich
Botschaft der Republik Kenia, Andromeda Tower, Donau-City-Straße 6, 1220 Wien, Tel. 01-71 23 919-20, Fax 01-712 39 22, kenyarep-vienna@aon.at, www.kenyaembassyvienna.at

Schweiz
Generalkonsulat von Kenia, 1–3, Avenue de la Paix, 1202 Genève, Tel. 022-906 40 50, Fax 022-731 29 95

Kenia
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Riverside Drive 113, POB 30180, Nairobi, Kenia, Tel. (+254) 20-42 62 100, Fax (+254) 20-42 62 129, info@nairobi.diplo.de, www.nairobi.diplo.de

Botschaft der Republik Österreich, Off Limuru Road, Opposite Muthaiga Mini Market, P.O. Box 30560-00100 Nairobi, Tel. (+254) 20-406 00-22, -23, -24, Fax (+254) 20-406 00 25, nairobi-ob@bmeia.gv.at, www.bmeia.gv.at/botschaft/nairobi.html

Botschaft der Schweiz, Rosslyn Green Estate, Rosslyn Green Drive, off Red Hill Road, Nairobi, Kenia, Tel. (+254) 730 694 000, nai.vertretung@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch/nairobi

Impfnachweis bei Einreise

Eine gültige Gelbfieberimpfung muss nachgewiesen werden, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommt. Dies kann schon zutreffen, wenn der Aufenthalt bei einem Zwischenstopp in den betroffenen Ländern länger als zwölf Stunden andauert (z.B. Umsteigen in Addis Abeba oder Nairobi). Die EU und die Schweiz werden derzeit nicht als Gelbfieberregion  eingestuft. Laut WHO hat bereits eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber eine lebenslange Gültigkeit. Sollte der Nachweis bei Einreise nicht erbracht werden können, kann die Einreise abgelehnt werden.

Tansania

Visa

Deutsche / Österreicher
Ein maschinenlesbarer Reisepass oder Kinderreisepass mit mindestens zwei freien Seiten und noch mindestens sechs Monaten Gültigkeit muss für Erwachsene bzw. Kinder verwendet werden. Vorläufige Dokumente werden nicht anerkannt.

Derzeit besteht keine Visumspflicht für deutsche und österreichische Staatsbürger. Bei Einreise wird ein Visum für touristische Zwecke zu maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erteilt.

Das KAZA UNIVISA ist bei Reisen in die Region interessant. Bei einer Übernachtung in Botswana verliert es allerdings seine Gültigkeit. Weiter Informationen unterwww.kazavisa.info

Visa Schweitzer
Für Schweitzer besteht eine Pass- und Visumspflicht zu touristischen Zwecken. Visa können vor Ort bei Einreise, vorab online, oder vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Das Visum ist regulär für 30 Tage am Stück gültig oder maximal 90 Tage pro Jahr. Visa können für die einfache Einreise aber auch zweifache Einreise ausgestellt werden. Bitte beachten Sie auch das KAZA UNIVISA in diesem Zusammenhang. www.kazavisa.info

Reisen mit Minderjährigen

Obwohl keine außergewöhnlichen Dokumentationspflichten für Kinder unter 18 Jahren bestehen, raten wir bei der Einreise in Sambia, folgende Dokumente mitzuführen:

Ein gültiger Reisepass oder ein Kinderreisepass (keine vorläufigen Reisepässe) der nicht mit  Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett versehen sein.
Eine internationale und ausführliche Geburtsurkunde in englischer Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie.
Ein sogenanntes Affidavid ist erforderlich bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern. (notariell beglaubigte eidesstattlichen Versicherung der Zustimmung zur konkreten Reise) Ebenfalls eine beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteiles bzw. des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache. (nicht älter als 6 Monate)
Sollte eine minderjährige Person alleine reisen, muss zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten, eine Passkopie und – wenn zutreffend-  die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person vorlegen, zu welcher die minderjährige Person im Zielland reisen soll.

Adressen

Deutsche Botschaft, 5219 Haile Selassie Avenue, Lusaka, Tel. (+260) 211-250644, 211-251259, 211-251262, Fax (+260) 211-254014, info@lusaka.diplo.de, www.lusaka.diplo.de

Österreichisches Honorarkonsulat, Galaunia Farms Limited, Mpile Office Park, 74 Independence Avenue, Lusaka, Tel. (+260) 211-257 275, Fax (+260) 211-253 205, ceo@galaunia.co.zm

Schweizer Honorarkonsulat, 697 Kalambo Road, North-End DBD, Lusaka, Tel. (+260) 211-224 580, Fax (+260) 211-225 436, lusaka@honrep.ch